Ab dem 25.01.2021 verpflichtend:
Stand: 17.10.2020, 16:45 Uhr
Maskenpflicht bei Gottesdiensten
Die seit dem 17.10.20 geltende Coronaschutzverordnung NRW hat auch eine Erweiterung der Auflagen für Gottesdienste gebracht. Wenn in einem Kreis die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) die kritischen Marken von 35 oder sogar 50 überschritten hat, gilt beim Gottesdienst Maskenpflicht, auch am Platz! Eine Einschränkung des Gesangs oder gar ein Gesangsverbot ist nicht vorgesehen.
Diese Überschreitung des Inzidenzwertes kann im Kreis Kleve morgen, Sonntag, 18.10.20 eintreten. In diesem Fall werden die Ordner am Eingang und auch die jeweiligen Zelebranten die Besucherinnen und Besucher auf diesen neuen Umstand hinweisen.
Nähere und weitere Hinweise veröffentlichen wir in der nächsten Woche.
Stand: 17.04.2020, 10:35 Uhr
Regelung zu Gottesdiensten und Veranstaltungen
Am Mittwoch, 15.04.20 hat die Bundesregierung eine Verlängerung des Versammlungs- und Kontaktverbots beschlossen. Daher gilt das bis zum 3. Mai einschließlich:
- Keine Gottesdienste stattfinden
- Keine Versammlungen kirchlicher Gruppen und Verbände stattfinden
- Die Pfarrbüchereien geschlossen bleiben
- Die Pfarrheime ebenfalls geschlossen bleiben.
Die Regelungen zum Besuch der Pfarrbüros, Kindergärten und Altenheime bleiben ebenfalls in kraft.
Stand: 17.04.2020, 09:52 Uhr
Caritas-Shop gibt wieder Lebensmittel aus
Der Caritas-Shop öffnet wieder für die Lebensmittelausgabe. Ab 30.04.20 ist der Shop wieder geöffnet Montag und Donnerstag von 14:00 bis 16:30 Uhr. Es werden nur Lebensmittel ausgegeben. Der Zugang erfolgt nur über den Hofeingang. Es gelten die Abstands- und Hygienemaßnahmen, die auch aus dem Handel bekannt sind.
Erstkommunionfeiern fallen aus
Nach den jüngsten Erlassen der Landesregierung zur Verlängerung des Versammlungsverbots fallen auch die geplanten Erstkommunionen in Mehr, Rees und Bienen aus. Ersatztermine werden im Lauf der nächsten Woche bekanntgegeben.
Stand: 03.04.2020, 8:15 Uhr
Gottesdienste und Versammlungen unterbleiben bis einschließlich 1. Mai
Bislang gelten in Deutschland alle Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bis zum 19. April. Bundes- und Landesregierungen werden erst nach Ostern entscheiden, wie es nach dem 20. April weitergehen soll. Daher gilt für das Bistum Münster, dass bis zum 1. Mai einschließlich folgende Versammlungen nicht stattfinden:
- Alle öffentlichen Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Wortgottesdienste, Andachten etc.)
- Taufen und Trauungen,
- Firmungen,
- alle Erstkommunionfeiern,
- sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z.B. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chor-Proben und -Veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.)
- und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Es gilt aber weiterhin, dass alle Kirchen geöffnet bleiben, Krankensalbungen möglich sind und Beerdigungen unter den erlassenen Umständen stattfinden.
Sobald staatlicherseits eindeutige Entscheidungen vorliegen, werden wir darauf reagieren und an dieser Stelle informieren.
Stand: 25.03.2020, 12:05 Uhr
„Essen auf Rädern“ sucht Freiwillige!
Beim Dienst „Essen auf Rädern“ mussten sich viele Helferinnen und Helfer abmelden, da sie zur Risikogruppe gehören. Um die Seniorinnen und die Senioren mit den Mahlzeiten beliefern zu können sucht die Pfarrcaritas dringend Freiwillige, die hier helfen können. Der Einsatz ist auch tageweise möglich.
Wenn Sie aushelfen können, melden Sie sich bitte bei
Frau Birgit Hübner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Stand: 20.03.20, 15:57 Uhr
Blutspende-Termine finden statt
Trotz aller sinnvollen und schweren Einschränkungen bleiben die Blutspenden auch in diesen Zeit wichtig für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, denn der Bedarf nach Blutinfusionen besteht ja auch jetzt.
Aus diesem Grunde weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nach jetzigem Stand die Blutspende-Termine in Mehr und Millingen wie geplant stattfinden. Es gibt dabei erweiterte hygienische Vorschriften, die in Zusammenarbeit zwischen den DRK-Ortsgruppen und dem Ordnungsamt umgesetzt werden. Natürlich werden sie beim Besuch der Spendenlokale und beim Warten von alleine darauf achten, die 2m Sicherheitsabstand einzuhalten. Die Spendetermine finden statt:
- Sonntag, 22. März 2020, 9:30 – 12.30 Uhr im Pfarrheim Mehr
- Montag, 30. März 2020, 16:00 – 20:00 Uhr in der Grundschule Millingen (Hauptstraße)
Herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und alle Spenderinnen und Spender!
Stand 20.03.20, 12:40 Uhr
Caritas-Shop geschlossen
Angesichts der erlassenen Maßnahmen hätte der Caritas-Shop theoretisch noch die Essensausgabe anbieten können. Da die dort ehrenamtlich Tätigen im Falle einer Infektion aber besonders gefährdet wären, mussten wir diesen Dienst leider einstellen. Der Caritas-Shop wird an den Öffnungstagen von durchschnittlich 40 – 50 Personen aufgesucht, die dort ihren Lebensbedarf decken. Es tut uns sehr leid, hier zur Zeit nicht helfen zu können.
Die Glocken läuten?
Vielleicht haben Sie es gestern schon gehört. Um 19.30 Uhr haben unsere Kirchenglocken in ganz Rees geläutet. Ist was passiert? Manche haben auch nach Antworten gesucht und gefragt. Seid jeher haben Glocken nicht nur zum Gottesdienst geläutet, sondern auch bei Gefahren und schlimmen Ereignissen. Gestern und in den nächsten Tagen werden sie täglich um 19.30 Uhr läuten, um uns zu verbinden.
Das Läuten der Glocken lädt in mittlerweile immer mehr deutschen Städten dazu ein, in diesem Moment an all jene zu denken, die man zur Zeit nicht treffen kann und an alle zu denken, die jetzt arbeiten und dabei einer Infektion ausgesetzt sind (medizinisches Personal, Pflegedienste, Verkäuferinnen und Verkäufer im Supermarkt etc.). Näheres dazu erfahren Sie in der „Post aus dem Pfarrhaus“.
Beerdigungen
Die Begrenzung der Teilnehmer bei Beerdigungen auf den engsten Familienkreis erleben viele als schmerzhaft, die auch gerne Abschied nehmen möchten. Wir werden, wenn die Angehörigen dies wünschen für jeden einzelnen Verstorbenen Gedenkgottesdienste feiern, sobald wir uns wieder zu Gottesdiensten versammeln dürfen. Das ist natürlich kein Ersatz für die Teilnahme an der Beerdigung, aber auf jeden Fall eine Möglichkeit, Anteilnahme und Trauer auszudrücken und zu teilen.
Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn es bei den momentanen Regelungen zu weiteren Einschränkungen kommt. Wenn Behörden die Teilnahmemöglichkeiten für Angehörige (max. 20 Personen) weiter einschränken müssen, weil sich Bürgerinnen und Bürger nicht an die Regeln halten, geht das zu Lasten der trauernden Familien. Und das wer will das denn wirklich?
Stand: 16.03.2020, 15:15 Uhr
Regelung zu Gottesdiensten und Veranstaltungen
Nach den Erlassen der Landesregierung hat nun das Bistum Münster entsprechende Anweisungen zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen im Bistum veröffentlicht. Da sich die Entscheidungen der Landesregierung auf den Zeitraum bis zum 19. April 2020 beziehen, liegt dieses Datum auch unseren Planungen zugrunde.
- Alle unsere Kirchengebäude bleiben wie gewohnt geöffnet. Dort haben Sie die Möglichkeit zum Gebet und zum Verweilen.
- Alle Veranstaltungen, Maßnahmen oder Gruppentreffen sind Versammlungen, die unterbleiben müssen. Dazu zählen Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw… Dazu gehören auch die Angebote des Haus der Familie. Damit bleiben unsere Pfarrheime geschlossen
- Ebenfalls bleiben die Pfarrbüchereien geschlossen.
- Alle Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Andachten, Rosenkranzgebete etc.) unterbleiben, unabhängig davon, wer sie vorbereitet.
- Da für die Kar- und Ostertage derzeit kaum mit einer grundsätzlich veränderten Situation zu rechnen ist, muss momentan davon ausgegangen werden, dass in diesem Jahr alle Feiern, Gottesdienste, Prozessionen und sonstige Veranstaltungen von Palmsonntag bis Ostermontag – einschließlich aller abendlichen Groß-Osterfeuer – entfallen.
- Für Taufgottesdienste gelten besondere Regeln, die wir mit den Eltern besprechen, die bereits ein Kind angemeldet hatten. Alle, die eine Tauffeier wünschen, können sich zur Terminabsprache ab Mittwoch in den Pfarrbüros melden.
- Beerdigungen können wir im engen Familienkreis feiern. In diesem Fall sind wie gewohnt Eucharistiefeiern möglich oder aber Trauerfeiern in den Friedhofshallen der Stadt Rees bzw. der Pfarrgemeinde St. Irmgardis. Das Land NRW gibt hier eine Beschränkung der Teilnehmerzahl vor, so dass Nachbarn, Freunde, Bekannte und Vereine von der Teilnahme ausgeschlossen. Bitte bedenken Sie, wie eng man auf dem Weg zum Grab und am Grab zusammensteht. Daher gelten hier Beschränkungen auch im Freien.
- Beichte bieten wir wie bisher an in Form von Beichtgesprächen. Die Nutzung des Beichtstuhls ist nicht möglich, da ein Mindestabstand von 1,5 m nicht gegeben ist.
- Krankenkommunionen sind weiterhin möglich. Hier erkundigen sich die Seelsorger vorher nach dem Gesundheitszustand.
- Das Sakrament der Krankensalbung wird weiterhin auf Wunsch gespendet. Sie erreichen uns über den Seelsorgenotruf (Tel. 02851 967 104 106).
- Die Pfarrbüros bleiben geöffnet. Wenn es Ihnen möglich ist, nutzen Sie aber bitte Telefon und E-Mail-Kontakt.
Alle Seelsorger sind telefonisch oder per Mail erreichbar. Darüber hinaus planen wir Angebote, die wir Ihnen machen können, ohne dass wir uns dazu versammeln müssen. Bitte verfolgen Sie dazu weiterhin die Ankündigungen auf der Homepage.
Stand: 14.03.2020, 20:15 Uhr
Gottesdienste im Bistum Münster werden abgesagt
Wie das Generalvikariat heute Abend mitgeteilt hat, werden auch im Bistum Münster alle Gottesdienste und Veranstaltungen abgesagt werden. Dies gilt in Rees ab Sonntag, 15.03.2020.
Nähere Informationen zum Umgang mit Taufen, Trauungen und Beerdigungen sollen am Montag folgen, so das Bistum.
Stand: 14.03.2020, 18:15Uhr
Wichtige Hinweise zu unseren Gottesdiensten, Einrichtungen und Veranstaltungen in St. Irmgardis, St. Georg und St. Quirinus
Liebe Gemeindemitglieder,
in den vergangenen Wochen haben Sie die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Prävention vor dem Corona-Virus verfolgt. Seit Freitag, 13.03.20, liegen uns nun Handlungsanweisungen der Landesregierung und des Bischofs von Münster vor. Beide orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Ziel ist es, die Verbreitung des Virus soweit wie möglich einzudämmen. Es soll aber auch noch, soweit möglich, eine normale Ausübung der eigenen Religiosität möglich sein.
Für unsere Gottesdienste, Einrichtungen und Veranstaltungen ergeben sich daraus folgende Hinweise:
Gottesdienste:
Bis auf weiteres finden die meisten Gottesdienste statt. Absagen von besonderen Feiern, z. B. für Senioren und Kinder, sind den Betroffenen bereits mitgeteilt worden.
- Bei wem der Verdacht auf Erkrankung, welcher Art auch immer, besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben und auch keinen Gottesdienst besuchen. Dies gilt besonders für die Leitungen von Wort-Gottes-Feiern, Messdiener und Kommunionhelfer. Wenn Priester erkrankt sind, sollen sie nicht der Gemeindemesse vorstehen.
- Die Weihwasserbecken müssen geleert sein.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, sich nicht zu dicht an den Nachbarn heranzusetzen, sondern nutzen Sie den Platz, den wir in der Kirche haben.
- Die Kollekte durch Weiterreichen von Körbchen wird durch eine Kollekte am Eingang ersetzt. Dort laden wir Sie ein, Ihre Spende einzuwerfen.
- Wenn Sie besorgt sind, sich beim Empfang der Heiligen Eucharistie zu infizieren, verzichten Sie bitte darauf und schützen Sie sich so.
- Beim Empfang der Heiligen Eucharistie sollte von der Mundkommunion abgesehen werden.
- Ebenso sollte beim Friedensgruß auf Körperkontakt verzichtet werden. Stattdessen wünschen wir uns den Frieden, indem wir unsere rechte Hand an der Brust gelegt, uns leicht vor den Sitznachbarn verneigen.
Erstkommunion:
Alle Veranstaltungen der Erstkommunionkinder sind einschließlich bis zum 26.04.20 abgesagt.
Die Erstkommunionfeiern in Haldern und Millingen werden auf den 16.08.20 verschoben. In St.Georg wird die Erstkommunion um 9.00 Uhr, in St. Quirinus um 11.00 Uhr stattfinden. Der Dankgottesdienst findet am Montag, den 17.08.20 um 9.00 Uhr in Haldern und um 11.00 Uhr in Millingen statt.
Die Erstkommunionfeiern in Mehr, Rees und Bienen werden voraussichtlich wie geplant stattfinden.
Taufen, Trauungen und Beerdigungen
Taufen und Trauungen können im engen Familienkreis stattfinden. Beerdigungen können stattfinden, sofern nicht mehr als 100 Personen daran teilnehmen.
Kitas
Ebenso wie die Schulen sind auch unsere Kitas am Montag zunächst noch offen. „So soll ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beiden Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können.“
Ab Mittwoch bleiben unsere Einrichtungen geschlossen.
Pfarrheime
Alle Gruppen und Vereine werden gebeten, ihre Veranstaltungen bis einschließlich 19.04.20 abzusagen.
Sonstige Veranstaltungen
Abgesagt sind zudem folgende Veranstaltungen:
- alle Schulgottesdienste
- alle Kindergartengottesdienste
- alle Seniorenveranstaltungen
- Karfreitagsbesinnung und Osterfeuer der KAB Haldern
- Kinderkreuzwege
- Kleinkindergottesdienst Palmsamstag
Herzliche Grüße
Pfarrer Michael Eiden